Kulturelle Bildung in NRW: Förderprogramme
Kulturelle Bildung in NRW ist vielfältig.
Wir geben Ihnen hier einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungsmöglichkeiten der kulturellen Bildung in ganz NRW. Die kulturelle Bildung ist in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema. Partei- und ressortübergreifend wurde dafür gesorgt, die Entwicklung kultureller Bildung lebendig zu gestalten. Strukturen und Programme wurden und werden kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.
Kulturrucksack NRW
Kurzbeschreibung und Ziele
Das Programm „Kulturrucksack NRW“ fördert in ganz Nordrhein-Westfalen die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an kulturelle Bildung. Ziel des landesweiten Vorhabens ist es, Kindern und Jugendlichen im Alter von zehn bis vierzehn Jahren kostenlose oder deutlich kostenreduzierte kulturelle Angebote zu eröffnen.
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
über 2020 hinaus
Wer kann Anträge stellen?
Kulturrucksackkommunen bzw. kommunale Verbünde, in denen mehr als 3.500 junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren leben (s.u.)
Zielgruppe
Zielgruppe sind 10-14jährige Kinder/Jugendliche
Was wird gefördert?
Projekte
Wie wird gefördert?
Festbetragsförderung; Pro Kind im Alter zwischen 10-14 Jahren zahlt das Land einen Festbetrag von 6,00 €.
Beratungsstelle „Kultur macht stark“ NRW
Wir unterstützen, beraten und begleiten alle Kultur-Akteur*innen, Initiativen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und andere Interessierte bei der:
- Orientierung und Information über das Förderprogramm.
- Konzeption und Planung neuer Projekte.
- Antragstellung für Fördermittel bei einem passenden Programmpartner.
- Suche nach geeigneten Bündnispartnern in Ihrer Region.
- Vernetzung und dem Austausch mit anderen lokalen Bündnissen in NRW.
Kulturagenten NRW
Kurzbeschreibung und Ziele
Das Landesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ ermöglicht weiterführenden Schulen im gebundenen Ganztag gezielte Schulprogrammarbeit und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt „kulturelle Bildung“. Das Kulturagenten-Programm zielt darauf ab, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Welt der Künste zu eröffnen: Dies geschieht, indem ihnen nicht nur außerunterrichtlich im AG-Bereich oder in Projektwochen sondern auch in der unterrichtlichen Erarbeitung vielfältige, ganzheitliche und kreative Arbeitsweisen aus Kunst und Kultur eröffnet werden. Darüber hinaus soll es die Zusammenarbeit kommunaler Kultureinrichtungen, der Kommune selbst und der Schulen vor Ort stärken. Ein*e Kulturagent*in betreut jeweils ein lokales Netzwerk von bis vier, bzw. acht Schulen. Durch das sogenannte „Kunstgeld“ (des MKW) ist es den Programmschulen möglich, künstlerische Projekte mit Kulturinstituten und Künstler*innen modellhaft zu erproben oder zu verstetigen.
Fördermittelgeber
Ministerium für Schule und Bildung NRW,
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Schulen
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag
Was wird gefördert?
10.000 € Kunstgeld je Schule durch das MKW; bis zu 2.500€ wird zusätzlich durch die Kommune finanziert
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung
Künstlerinnen und Künstler in die Kita
Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, schreibt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 Modellprojekte aus.
Mit den Modellprojekten werden Familienzentren und plusKITAs dabei unterstützt, künstlerisch-kulturelle Vorhaben mit freien Künstler*innen oder in Kooperation mit einer Kultureinrichtung durchzuführen. Ziel dieses Programms ist es, Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen, um sie von Anfang an künstlerisch zu begleiten und sie durch kreative Angebote in ihren Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern. Damit soll auch die Chancengleichheit gestärkt und sowohl Kinder als auch deren Eltern einbezogen werden.
Kultur und Schule
Kurzbeschreibung und Ziele
Förderung von Projekten mit Künstler*innen und Kulturschaffenden in Schulen, Ergänzung des schulischen Lernens.
Ziele: Begegnung mit Kultur unabhängig vom familiären und sozialen Hintergrund, Bildung zur kulturellen Teilhabe
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
unbefristet, jährliche Durchführung
Wer kann Anträge stellen?
Kulturschaffende (Künstler*innen, Kunstpädagog*innen), Kulturinstitute, Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien
Zielgruppe
Schüler*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schüler*innen an Schulen in privaten und kirchlichen Trägerschaften
Was wird gefördert?
Außerunterrichtliche Angebote mit Projekten aus allen Sparten der Kultur: Theater, Literatur, bildende Kunst, Musik, Tanz, Film und neue Medien
Wie wird gefördert?
Die Projekte werden mit maximal 3.375 Euro gefördert.Projekte in Schulen erhalten 2.700 Euro aus Sondermitteln des Landes. Die Kommunen bzw. Schulen übernehmen einen Eigenanteil von 675 Euro.
Weitere Infos
Weitere Infos des MKW
Kulturstrolche
Kurzbeschreibung und Ziele
Kulturorte, Kultureinrichtungen und Künstler*innen bilden die Anbieter für das kulturelle Programm der „Kulturstrolche“. Ausgewählte Schulen nehmen am Projekt teil und besuchen die verschiedenen Kulturangebote im Klassenverbund und in Begleitung von Lehrkräften. Die Lehrkräfte stehen im engen Kontakt zu den jeweiligen Kulturanbietern, um die Kulturerlebnisse vor- und nachzubereiten.
- Kulturorte entwickeln kulturelle Angebote und Profile für eine junge Zielgruppe (6 – 10 Jahre).
- Kulturelle Bildung in den Schulen wird gestärkt.
- Die „Kulturstrolche“ sind Nährboden für weitere kulturelle Bildungsprojekte.
- Schüler*innen machen ästhetische Erfahrungen und sammeln kulturelle Kompetenzen.
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Trägerschaft: Kultursekretariat NRW Gütersloh und NRW KULTURsekretariat (Wuppertal)
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Schulen, Vereine, Künstler o.ä.), benannte Projektleitungen in den Mitgliedsstädten der Kultursekretariate beantragen die Fördergelder bei den Sekretariaten. Die Projektleitungen vor Ort übernehmen die lokale Koordination, programmatische Entwicklung u. a. des Kulturstrolche-Programms und Begleitung der Kooperationen innerhalb ihrer Kommune.
Zielgruppe
Schüler*innen an Grundschulen in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh und des NRW KULTURsekretariats (Wuppertal).
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle kulturellen Sparten, u. a. Theater, bildender Kunst, Literatur, Medien, Musik, Tanz und Geschichte.
Wie wird gefördert?
und Kulturprojekten in ihren Mitgliedsstädten. Von den Mitgliedskommunen und den Landesverbänden getragen, fördern sie mit Mitteln des Landes NRW im Rahmen ihrer Förderprogramme und initiieren selbst Projekte.
Jekits
Kurzbeschreibung
„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen.
Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Laufzeit des JeKits-Programms nicht mehr nur zwei Jahre für das einzelne Kind betragen, sondern das Programm wird schrittweise über die gesamte Grundschulzeit ausgedehnt.
Das bedeutet, dass es im Schuljahr 2021/22 erstmals ein drittes JeKits-Jahr geben wird.
Die Grund- oder Förderschule entscheidet sich gemeinsam mit ihrem außerschulischen Bildungspartner für einen der drei Schwerpunkte von JeKits (Instrumente, Tanzen oder Singen), den sie an ihrer Schule anbieten möchte. Das Programm startet entweder im ersten oder zweiten Schuljahr.
Ziele
- Gemeinsames Musizieren und Tanzen
- Kulturelle Teilhabegerechtigkeit
- Impuls für die kommunale Bildungslandschaft
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Bewerben konnten sich die Schulen über ihre Kommunen.
Zielgruppe
Schüler*innen an Grund- und Förderschulen
Was wird gefördert?
JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung
Kulturscouts
Kurzbeschreibung und Ziele
Das Projekt richtet sich gezielt an die Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen. KulturScouts sind Schulklassen, die sich auf eine kulturelle Entdeckungsreise durch die jeweilige Region begeben (OWL und Bergisches Land). Zweimal im Jahr tauschen die Schüler*innen das Klassenzimmer gegen einen außerschulischen Lernort ein und erfahren auf ganz praktische Weise, was Kultur bedeutet und wie vielfältig sie sein kann. Die teilnehmenden Kultureinrichtungen entwickeln in jedem Jahr neue Angebote oder bauen bestehende aus. Die Lehrkräfte können die Themen in ihren Unterricht einbinden.
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW in Kooperation mit regionalen Partnern
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Schulen der Sekundarstufe I
Zielgruppe
Schüler*innen der Sekundarstufe I aller weiterführender Schulen
Was wird gefördert?
Zweimal im Jahr kostenfreie außerschulische Vermittlungsangebote für Schulklassen der Sekundarstufe I an Kulturorten der Region.
Wie wird gefördert?
Das Projekt übernimmt sämtliche Kosten (inkl. Fahrtkosten mit dem ÖPNV).
Weitere Infos OWL
Weitere Infos Bergisches Land
Musikalische Grundschule
Kurzbeschreibung und Ziele
Die Musikalische Grundschule ist ein Projekt zur Schulentwicklung. Musik ist dabei Medium und Motor für die Entwicklung des pädagogischen Alltags, der Schulkultur, der Teamarbeit und der Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationspartnern. Alle Kinder – unabhängig von Herkunft, Sprache und Bildungsstand – sind in der täglichen Schulpraxis musikalisch aktiv und können von den Bildungspotenzialen der Musik profitieren. Auf diese Weise leistet die Musikalische Grundschule einen Beitrag für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit. In Musikalischen Grundschulen wird Musik im Unterricht aller Fächer, in fächerübergreifenden Projekten, in Arbeitsgemeinschaften, Pausen, in Angeboten des Ganztags, bei Konferenzen, an Elternabenden, Schulfesten etc. wirksam.
Zurzeit nehmen 23 Schulen aus der Region OWL an dem Projekt teil. Aktuell ist der landesinterne Transfer in die Städteregion Aachen in Vorbereitung
Fördermittelgeber
Bertelsmann Stiftung in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und der Bezirksregierung Detmold
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Grund- und Förderschulen (nur in OWL und der Städteregion Aachen)
Zielgruppe
Schüler*innen an Grund- und Förderschulen
Was wird gefördert?
Musikalische Aktivitäten
Wie wird gefördert?
Die Schulen werden durch Projektkoordinatoren, Treffen in regionalen Verbünden, einer eintägigen Fortbildung und einer Fachtagung begleitet.
Kultur und Weiterbildung
Kurzbeschreibung und Ziele
Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ die Landesorganisationen der Weiterbildung im Handlungsfeld Kulturelle Bildung.
Ziele
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
Keine Endlaufzeit bekannt
Wer kann Anträge stellen?
Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Einrichtungen in anderer Trägerschaft
Zielgruppe
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 27 Jahren.
Professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.
Was wird gefördert?
Bis zu 15.000 Euro je Projekt. Zu berücksichtigen ist ein zu erbringender Eigenanteil i. H. v. 20% der Gesamtausgaben.
Wie wird gefördert?
Fehlbedarfsfinanzierung