Kulturelle Bildung in NRW: Strukturen
Kulturelle Bildung in NRW ist vielfältig.
Wir geben Ihnen hier einen umfassenden Überblick über Strukturen, Förderprogramme, Wettbewerbe und Fortbildungsmöglichkeiten der kulturellen Bildung in ganz NRW. Die kulturelle Bildung ist in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema. Partei- und ressortübergreifend wurde dafür gesorgt, die Entwicklung kultureller Bildung lebendig zu gestalten. Strukturen und Programme wurden und werden kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.
Der Rahmen
Seit vielen Jahren ist die kulturelle Bildung in NRW ein jugend-, kultur- und bildungspolitisches Schwerpunktthema.
Partei- und ressortübergreifend wurde dafür gesorgt, dass die Entwicklung kultureller Bildung nicht abbricht. Strukturen und Programme konnten sich kontinuierlich weiterentwickeln. Auf ministerieller Ebene existiert eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe „kultureller Bildung“, in der die Maßnahmen der einzelnen Häuser abgestimmt werden.
Beteiligt sind aktuell folgende Ministerien:
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI)
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW)
- Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB)
MKJFGFI, MKW und MSB sind außerdem Träger der Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“.
Wer sind die zentralen Akteure der Förderung der Kulturellen Bildung?
MKW, MKJFGFI und MSB sind Träger der wichtigsten Landesprogramme im Bereich der Kulturellen Bildung (s.u.). Sie fördern entsprechende Institutionen, landesweite Fachstrukturen, Modellvorhaben und Projekte.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Stiftungen, die dieses Praxisfeld projektbezogen finanziell unterstützen.
Landesweit fördern auch die Kommunen die Einrichtungen und Akteure der kulturellen Bildung (institutionelle Förderung und Projektförderung).
Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“
Die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ ist eine gemeinsame Einrichtung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW, des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW, sowie der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW.
Die Arbeitsstelle unterstützt diese Entwicklung. Sie berät und begleitet Kommunen, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit dabei, kulturelle Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen zu entwickeln und auf kommunaler Ebene sinnvoll zu vernetzen. Die nachhaltige, strukturelle Verankerung steht dabei im Fokus.
Kinder- und Jugendförderplan NRW
Kurzbeschreibung und Ziele
Der Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) NRW ist das zentrale Förderinstrument für die Kinder- und Jugendarbeit in NRW (z. B. für Jugendzentren, Jugendverbände). Er beschreibt die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene und gibt die fachlichen Förderschwerpunkte vor. Die Landesregierung erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP).
Fördermittelgeber
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
Programmlaufzeit
Aktuelle Version: bis 2022
Wer kann Anträge stellen?
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren (§3) im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Was wird gefördert?
Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Relevante Förderpositionen für kulturelle Angebote:
- 5.4 KulturellL Jugendarbeit
- 5.1 Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften (in Kooperation mit Kulturpartnern)
- 3.1 Digitalisierung in der Kinder- und Jugendförderung/Jugendmedienarbeit
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung, in sehr wenigen Ausnahmefällen Vollfinanzierung.
In der Regel beträgt die Förderung
– für den außergemeindlichen Bereich 85 Prozent,
– für öffentliche Träger 40 v. H. bis höchstens 80 Prozent der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben.
Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit NRW
Kurzbeschreibung und Ziele
Auf der Grundlage des Kinder-und Jugendförderplanes NRW und gemeinsam mit Kooperationspartner*innen realisieren die 8 LAGen im Rahmen ihrer institutionellen Förderung Projekte und Bildungsmaßnahmen der kulturellen Jugendarbeit oder der nebenberuflichen Fortbildung von Pädagog*innen und Multiplikator*innen in ihren Schwerpunkten:
- LAG Spiel und Theater, LAG Jugend und Literatur, LAG Kulturpädagogische Dienste / Jugendkunstschulen, LAG Arbeit Bildung Kultur,
- LAG Kunst und Medien, LAG Figurentheater, LAG Musik, LAG Tanz, LAG Zirkuspädagogik
Als Dachverband der Kulturellen Jugendarbeit führt die LKJ ebenfalls Projekte in Kooperation mit den Landesarbeitsgemeinschaften durch
Fördermittelgeber
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
Programmlaufzeit
Aktuell: bis 2022
Wer kann Anträge stellen?
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Kulturinstitutionen
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche (bis 26 Jahre) im Rahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, sowie Fachkräfte.
Was wird gefördert?
Projekte kultureller Bildung
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung
Weitere Infos:
- www.lkj-nrw.de
- www.spiel-und-theater-nrw.de
- www.jugendstil-nrw.de
- www.lkd-nrw.de
- www.arbeit-bildung-kultur.de
- www.lag-kunst-und-medien.de
- www.lag-figurentheater.de
- www.lagmusik.de
- www.lag-tanz-nrw.de
- www.lag-zirkus-nrw.de
Kulturelle Bildung im Ganztag
Organisatorische und inhaltliche Gegebenheiten des Ganztags in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es gebundene Ganztagsschulen, offene Ganztagsschulen und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote. Der Offene Ganztag im Primarbereich hat die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport zur Grundlage. Er ist vor diesem Hintergrund schul- und jugendhilferechtlich verankert.
Als Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter verbindet die Offene Ganztagsschule Unterricht und außerunterrichtliche Angebote und leistet einen verlässlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sowohl die Offene Ganztagsschule, wie auch der gebundene Ganztag bieten formale, non-formale und informelle Lerngelegenheiten (zum Beispiel Kunst, Theater, Musik, Werken, Geschichtswerkstätten, naturwissenschaftliche Experimente, Sport) sowie sozialpädagogische Angebote, insbesondere im Rahmen von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe.
Bildungspartner NRW
Seit 2005 unterstützt „Bildungspartner NRW“ die systematische Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Einrichtungen.
Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine und Volkshochschulen sind inzwischen Bildungspartner NRW. Von der Zusammenarbeit profitieren beide Seiten.
Mehr als 1300 Schulen und über 350 außerschulische Partner sind beteiligt. Wer mitmacht, profitiert von Kongressen und Fachveranstaltungen, Planungshilfen und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Wettbewerb „Kooperation. Konkret.“
Regionales Kultur Programm NRW
Kurzbeschreibung und Ziele
Die Landesregierung NRW unterstützt die vielfältigen Kulturlandschaften des Landes mit dem Förderprogramm Regionales Kultur Programm NRW“, das neue Impulse für die Kulturarbeit der insgesamt zehn Kulturregionen geben soll.
Ziele
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
vorläufig unbefristet
Wer kann Anträge stellen?
Gefördert werden:
- Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
z. B. eingetragene Vereine - natürliche Personen,
- die Ruhrtriennale
Zielgruppe
Gefördert werden u. a. auch Projekte, die bestimmte Zielgruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche, ansprechen oder den interkulturellen Dialog fördern.
Was wird gefördert?
U. a. Projekte kultureller Bildung mit lokalem Bezug
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung
Kultursekretariate NRW
Kultursekretariat NRW Gütersloh
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh setzt sich für Kreativität und kulturelle Vielfalt bei hoher künstlerischer Qualität in ganz Nordrhein- Westfalen ein. Zusammen mit seinen Mitgliedsstädten und in enger Zusammenarbeit mit dem Land NRW initiiert und fördert das Sekretariat kulturelle Projekte in allen Sparten.
Kultursekretariat NRW Wuppertal
Gemeinsam mit den 21 Städten und einem Landschaftsverband sowie weiteren kommunalen, überregionalen und internationalen Kulturpartnern initiiert, fördert und organisiert das NRWKS mit Sitz in Wuppertal eine Vielzahl von Programmen, Projekten und Veranstaltungen in den Bereichen Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz – oft spartenübergreifend und experimentell.
Dritte Orte
Kurzbeschreibung und Ziele
Dritte Orte sind Plätze des Zusammentreffens und bieten Menschen die Möglichkeit der Begegnung mit Kunst und Kultur in ländlichen Räumen. Deswegen fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft die Konzeptentwicklung und -umsetzung für solche Orte der Begegnung.
Ziele
Fördermittelgeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Programmlaufzeit
Aktuell: bis 2023
Wer kann Anträge stellen?
Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, einzelne Kulturakteur
Zielgruppe
Gesamtgesellschaft in ländlichen Räumen
Was wird gefördert?
Maximal 450.000 Euro für einen Drei-Jahres-Zeitraum (2021-2023)
Wie wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt in der Regel höchstens 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben