Für die faire Bezahlung von Künstler*innen:
NRW führt Honoraruntergrenzen ein
Ab 1. August 2024 gilt eine neue Vergütung für zwei Landesprogramme der kulturellen Bildung. Eine flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026.
Sie haben meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, arbeiten Vollzeit und können doch ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten. Viele Künstlerinnen und Künstler sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Das Klischee vom freischaffenden Künstler, der Pizza ausliefert oder Taxi fährt, ist noch immer Alltag für viele Kulturschaffende.
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es deshalb ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstler*innen sicherzustellen. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstler*innen gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstler*innen Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.
„Wollen wir, dass Künstlerinnen und Künstler von ihrer Arbeit leben können? Das ist die zentrale Frage bei der Einführung von Honoraruntergrenzen. Für mich ist die Antwort klar: Künstlerinnen und Künstler leisten für unsere Gesellschaft einen wertvollen Beitrag. Diese Arbeit hat einen Preis – und es soll ein fairer Preis sein. Wer Vollzeit arbeitet, muss von dieser Arbeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können. Von der Einführung der Honoraruntergrenzen wird auch die Qualität der Kulturangebote profitieren. Wer sich ohne Nebenjobs voll auf seine Arbeit konzentrieren kann, wird auf einem noch höheren Niveau arbeiten können. Ich bin sicher, dass die Honoraruntergrenzen so auch dem anspruchsvollen Publikum zugutekommen kommen.“
Kulturministerin Ina Brandes