Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms  – Richtlinien

Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Startchancen-Programm Investitionen in die schulische Bildungsinfrastruktur. Damit soll eine geeignete Lernumgebung an den Startchancen-Schulen im Sinne der Zielsetzungen des Startchancen-Programms geschaffen werden. Die Grundlagen und Richtlinien sind am 09. September erschienen.


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