Programm:
Kulturagenten für kreative Schulen NRW
Kulturagent*innen entwickeln gemeinsam mit Lehrer*innen, der Schulleitung, Eltern, Künstler*innen, Kulturinstitutionen und mit den Schüler*innen ein künstlerisches und kulturelles Schulprofil.
Ansprechpartnerin:
Simone Hoberg
hoberg@kulturellebildung-nrw.de
02191 794-378
Das Landesprogramm
Das Landesprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ befördert gezielte Schulprogrammarbeit und Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt „kulturelle Bildung“ in Schulen mit gebundenem Ganztag.
Ursprünglich von der Stiftung Mercator und der Kulturstiftung des Bundes 2011 ins Leben gerufen, ist es seit 2019 ein Landesprogramm, das vom Ministerium für Schule und Bildung NRW und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW gefördert und getragen wird.
Das Programm gibt es auf Bundesebene außerdem auch noch in Berlin, Hamburg und Thüringen.
PDF Programmbeschreibung 2024_2025
Aktuelle Schulnetzwerke
Aktuelle Schulnetzwerke
In Nordrhein-Westfalen nehmen im Schuljahr 2023/2024 einunddreißig Schulen am Programm „Kulturagenten für kreative Schulen NRW“ teil. Sie sind in elf lokalen Netzwerken organisiert.
Die Netzwerke liegen in den Städten Aachen, Bielefeld, Bielefeld/Bethel, Essen, Gummersbach, Marl, Münster, Neukirchen-Vluyn, Oberhausen, sowie in der StädteRegion Aachen und in einem weiteren gemeinsamen Netzwerk der Städte Herne, Herten und Dorsten.
Ziele und Grundstruktur
Die Ziele
Durch die Teilnahme am Kulturagenten-Programm entscheiden sich Schulen dazu, sich mit Hilfe sogenannter Kulturagent*innen auf den Weg der kulturellen Schulentwicklung zu begeben.
Kulturagent*innen agieren als Berater*innen und Prozessbegleiter*innen. Sie initiieren in Zusammenarbeit mit der Kultur-(Steuer-) Gruppe eine Visionsfindung, neue Projekt- und Unterrichtsformate, so dass diese gemäß einem Maßnahmenplan erprobt, evaluiert und idealerweise im Schulprogramm verankert werden. Gerade die Verschränkung von künstlerisch-kreativen Denkweisen mit nicht musisch-künstlerischen Fächern steht hier im Zentrum.
Das Kulturagenten-Programm zielt außerdem darauf ab, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen einen Zugang zur Welt der Künste zu eröffnen: Dies geschieht, indem ihnen nicht nur außerunterrichtlich im AG-Bereich oder in Projektwochen, sondern gerade in der unterrichtlichen Erarbeitung vielfältige, ganzheitliche und kreative Arbeitsweisen aus Kunst und Kultur eröffnet werden. Darüber hinaus soll die Teilnahme einer Schule am Programm die Zusammenarbeit mit kommunalen Kultureinrichtungen und der Kommune selbst stärken, indem Bildungspartnerschaften zwischen kulturellen und pädagogischen Einrichtungen langfristig angelegt werden.
Die Grundstruktur
Teilnehmende Schulen werden in einem Netzwerk in der Regel bestehend aus drei bis fünf gebundenen Ganztagsschulen von einem/einer Kulturagent*in betreut. Die Netzwerkschulen finanzieren gemeinsam durch die Kapitalisierung von Lehrer*innen-Stellen im Rahmen des Programmes „Geld oder Stellen“ diese*n Kulturagent*in.
Die Anstellung des/der Kulturagent*in in der Kommune in Anlehnung an das kommunale Gesamtkonzept ist neben der Kapitalisierung von Stellenanteilen Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Programm.
Koordiniert wird das Programm durch die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“. Von hier aus werden auch Tagungen für die Weiterbildung und den regelmäßigen Austausch für Kulturagent*innen und kulturbeauftragte Lehrkräfte organisiert.
… und ihre Aufgaben
Netzwerkarbeit
Kulturagent*innen bringen zumeist aus ihrer eigenen künstlerischen Arbeit in der Musik, dem Theater, der bildenden Kunst oder der Literatur schon ein großes Netzwerk an Kunstschaffenden mit und kennen sich in ihrem lokalen Netzwerk in der Kulturszene aus.
Ausgehend von dem bereits bestehenden kulturellen Angebot der jeweiligen Schule führen sie Künstler*innen und Kulturinstitutionen zur Deckung und Erweiterung des jeweiligen Bedarfes in neuen Projektformen, neuen Zeitschienen und an neu gedachten Orten zusammen.
Beratung, Prozessbegleitung und Projektmanagment
Kulturagent*innen entwickeln gemeinsam mit der Kultur-(Steuer-)Gruppe, dem Team von kulturbeauftragten Lehrkräften, kulturinteressierten Lehrkräften und Schüler*innen sowie Teilen der Schulleitung passgenaue Kulturfahrpläne, die neben einer Übersicht über das bestehende Angebot, neben Vorhaben für das anstehende Schuljahr vor allem Visionen für eine langfristige kulturelle Perspektive aufzeigen.
Schuljahr für Schuljahr werden auf diese Weise Maßnahmenpläne für konkrete Vermittlungs- und Kooperationsformate entwickelt und mit Hilfe engagierter Künstler*innen und Kultureinrichtungen umgesetzt. Abschließend werden die Projektmaßnahmen evaluiert und -wenn erfolgreich und zielführend- schließlich im Schulprogramm verankert.
Zentral ist hierbei die Moderation des Findungs-/ und Evaluationsprozesses, der die Erkenntnis von möglichen Synergieeffekten, aber auch die Überwindung von Unterschieden in Organisations- und Zeitstrukturen zum Ausgangspunkt haben muss.
In genau diesem Prozess, der idealerweise drei bis fünf Jahre umfasst, entstehen dann langfristige Kooperationen mit Kulturinstitutionen und lokalen, freien Künstler*innen. Ihre synergetische Wirkkraft wird durch die Implementierung im jeweiligen Schulprogramm verankert.
Organisation und Verwaltung
Kulturagent*innen unterstützen die Kultur-(Steuer-)Gruppe auch in der konkreten Planung und Koordinierung der kulturellen Projekte und Maßnahmen eines Schuljahres und helfen bei der Beantragung der Projektgelder (u.a. Kunstgeld). Das kann auch bedeuten, dass sie in dem Fall, dass die Kommune nicht aus eigener Kraft den zwanzigprozentigen Eigenanteil aufbringen kann, Sponsoren und Stiftungsgelder akquirieren.